Angebot

Energieberatung Schorndorf

Unser Angebot

Erstgespräch

Vereinbaren Sie zunächst ein kostenloses telefonisches Erstgespräch mit uns. In diesem Gespräch werden wir einige Fragen mit Ihnen durchgehen und die Unterlagen besprechen, die wir für die weiteren Schritte benötigen. In diesem Gespräch legen wir den Umfang der ersten Beratungsstufe fest. Dies kann ein Beratungsgespräch vor Ort, ein Konzept zur energetischen Verbesserung Ihrer Immobilie oder direkt ein individueller Sanierungsfahrplan sein. Wir helfen Ihnen dabei, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Beratungsgespräch vor Ort

Die einfachste Variante ist ein Beratungsgespräch, das idealerweise vor Ort stattfindet. Ein solches Gespräch dauert in der Regel eineinhalb Stunden. Wir begutachten die Immobilie kurz, skizzieren sinnvolle Sanierungsschritte und besprechen Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Selbstverständlich beantworten wir auch Ihre Fragen. Im Nachgang erhalten Sie von uns ein Protokoll des Gesprächs. Ein solches Gespräch kann beispielsweise für die Vorbereitung einer reinen Heizungsförderung ausreichend sein. Denn zur späteren Beantragung und Bestätigung der Fördermittel benötigen Sie nicht zwingend eine Energieberaterin/einen Energieberater. Dies können Sie dann direkt über ein Fachunternehmen abwickeln.

Konzept zur energetischen Verbesserung ihrer Immobilie

Wenn Sie eine Beratung auf Basis einer genauen Analyse des energetischen Zustands Ihres Gebäudes wünschen, erarbeiten wir auf Basis Ihrer Unterlagen und einer vor-Ort Besichtigung ein Konzept, das Ihnen Orientierung zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie gibt. Wir betrachten dabei auch die Wirtschaftlichkeit sowie die architektonischen und baurechtlichen Möglichkeiten. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen in einem Gespräch vor und händigen Ihnen eine schriftliche Unterlage aus. Auf dieser Grundlage können Sie bereits Fördermittel beantragen. 

Individueller Sanierungsfahrplan (gefördert)

Der empfohlene Weg bei einer umfangreichen energetischen Sanierung sieht die Erstellung eines  individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vor. Mit dem iSFP erhalten Sie eine umfassende Unterlage mit vorgeschlagenen Verbesserungen und detaillierten technischen Beschreibungen für alle energetisch relevanten Teile des Gebäudes. Die Erstellung des iSFP wird gefördert und der iSFP berechtigt zu einer höheren Förderung bei der späteren Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. 

Vorabbemessung für Effizienzhaus (gefördert)

Planen sie, Ihre Immobilie in einem Zug zu einem Effizienzhaus zu sanieren, können Sie hierfür spezielle Förderprogramme der KfW nutzen. Als Voraussetzung für die Beantragung erstellen wir eine Vorabbemessung Ihrer Immobilie im Zielzustand. Diese zeigt, mit welchen Maßnahmen (inklusive der technischen Details) Ihre Immobilie zum Effizienzhaus saniert werden kann.

Baubegleitung (gefördert)

Bei der Finanzierung energetischer Maßnahmen an Ihrer Immobilie spielen staatliche und kommunale Förderprogramme eine wichtige Rolle. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Sie passenden Förderprogramme zu finden, und begleiten Sie bei der Beantragung und Abwicklung. Dies können Einzelmaßnahmen entsprechend eines iSFP sein oder die Sanierung zum Effizienzhaus in einem Zug. Während der Umsetzung überprüfen wir die Ausführung der geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen auf der Baustelle. Im Rahmen unserer Zuständigkeit koordinieren wir die Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen, um die Einhaltung der energetischen Vorgaben sicherzustellen. Zudem erstellen wir eine Dokumentation der ausgeführten Leistungen und erbringen die erforderlichen Nachweise, um die beantragten Fördermittel zu erhalten.

Beratung im Baurecht

Beratung im Bereich des Bauplanungsrechtes z.B. entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ( was und wo darf auf einem Grundstück gebaut werden). Beratung im Bereich des Bauordnungsrecht entsprechend den Vorgaben der Landesbauordnung BW bzgl. Gestaltung, Abstandsflächen, Brandschutz etc. (wie darf bzw. muss gebaut werden).

Erstellung von Energieausweisen

Gerne erstellen wir für Ihre Immobilie einen Energieausweis unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bedingungen.